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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der adebar GmbH

1. Veranstalter
Veranstalter ist adebar GmbH, Jagdhaus 7b, 18375 Wieck/Darß. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Veranstaltungs – und Zahlungsbedingungen, die die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns regeln, sorgfältig durch. Mit Ihrer Unterschrift bzw. mit der Unterschrift Ihres gesetzlichen Vertreters werden diese Veranstaltungsbedingungen in vollem Umfang auch für die über Sie angemeldeten Teilnehmer anerkannt und daher Vertragsbestandteil.

2. Pass | Visa-, Gesundheits- und sonstige Vorschriften
Bei Tagesausflügen in das benachbarte Ausland bzw. Reisen mit Standort im Ausland beachten Sie bitte die Pass / Visa- und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Reiselandes. Für die Beachtung der Zoll- und Devisenbestimmungen der besuchten Länder ist der Kunde selbstverantwortlich.

3. Anmeldung | Bestätigung | Bezahlung
Anmeldungen sind grundsätzlich schriftlich per Brief, Scan oder Fax an adebar GmbH, Jagdhaus 7b, 18375 Wieck, zu richten. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder konkludente Erklärung übernommen hat. Der Kunde erhält nach Vertragsunterzeichnung umgehend eine schriftliche Auftragsbestätigung. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt des Vertrages ab, so liegt ein neues Angebot von adebar GmbH vor, an das adebar GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Vertragspartner innerhalb der Bindungsfrist adebar die Annahme erklärt. Bei Abschluss des Vertrages werden 60% der Vertragssumme fällig. Die Restsumme ist bis 6 Wochen vor Veranstaltung fällig. Variable Kosten werden nach der Veranstaltung, 8 Tage nach Rechnungslegung, fällig.

4. Leistungen | Preise
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen speziellen Angebotes und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Kalkulation. Die im Angebot und in der Kalkulation enthaltenen Angaben sind für adebar GmbH bindend. adebar GmbH behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

Unsere Preise sind Bruttopreise. Wir unterliegen den Sonderregelungen für Reisebüros gemäß Artikel 306 – 310 Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL). Demnach kann von den Preisen unserer gebundenen Leistungserbringer keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Auch unsere Preise unterliegen gemäß § 25 UStG nur eingeschränkt dem Vorsteuerabzug

Bei Änderung / Ergänzung / Verzögerung / Verlängerung / von Leistungen werden diese Kosten angepasst bzw. nachberechnet.

Ab der 3. Version der Erstellung eines Angebots und/oder eines Grafiklayouts behalten wir uns vor, die Kosten je nach Aufwand nachzuberechnen.

Gerne übernehmen wir die Recherche und die Absprachen einer passenden Location für Ihr Mittagessen und/oder Abendessen in einem Restaurant. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir diesen Aufwand mit einer Handlingfee von 15 % auf die Nettosumme des F&Bs berechnen. Die Kosten für Getränke und Speisen sind erst nach der Auswahl genau definierbar.

Änderungen von Leistung und/oder Teilnehmerzahlen führen zu einer Neuberechnung des Angebots-/Vertragspreises und führen nicht automatisch zu einer Preisminderung. So können z.B. einzelne Leistungen nicht zu den gleichen Konditionen gebucht werden. Dies muss gesondert kalkuliert werden.

GEMA – Gebühren und KSK Kosten (Künstlersozialkasse) werden anhand der verbindlich gebuchten Leistungen und Eckdaten Ihrer Veranstaltung von adebar ermittelt und Ihnen mit der Endrechnung in Rechnung gestellt.

Anfallende Kosten für die An- und Abreise, Übernachtung und Verpflegung für das adebar Team und gebuchte Leistungspartner gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden mit der Endrechnung in Rechnung gestellt.

Die Rechte der Fotos liegen bei adebar GmbH / Fotographien dürfen nicht kommerziell genutzt und nicht ohne Rücksprache an Dritte weitergesendet werden. Es sei denn, andere Vereinbarungen sind getroffen worden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Fotos in Präsentationen und Angeboten um Beispielbilder handelt.

5. Location | Mobiliar | Dekoration
Die Abnahme des Mietmobiliars / Dekoration erfolgt unmittelbar nach dem Aufbau. Mängelanzeigen nach einem späteren Zeitraum sind hierbei nicht zu beanstanden.

Sollte der Fall eintreten, dass keine Abnahme stattfindet, gilt die Dekoration / Mietmobiliar / Location als anstandslos abgenommen. Schäden oder Verlust der von adebar gestellten Materialien sind von dem Auftraggeber zu ersetzen.

Der Veranstaltungsort/Lieferort muss frei zugänglich sein, eventuelle Wartezeiten werden auf Basis einer Nachkalkulation berechnet.

Grundsätzlich sind die angebotenen Artikel nicht wetterfest. Bei einem Outdooreinsatz kann es unter Umständen zu Schäden durch z.B.: Feuchtigkeit kommen. Daraus entstehende Kosten müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Bitte stimmen Sie bei Outdoor – Veranstaltungen das Equipment mit uns ab.

Um in Ihrem Sinne einen reibungslosen Auf- und Abbau zu gewährleisten, muss die Location für die Mitarbeiter frei zugänglich sein. Falls Wege mittels Lastenaufzug und/oder Treppen überbrückt werden müssen, benötigen wir vorab die genauen Maße der Aufzüge (Eingang Breite/Höhe sowie Innenmaße). Eine alleinige und uneingeschränkte Benutzung dieser Aufzüge ist zu gewährleisten, Wartezeiten sind zu vermeiden.

6. Schiffsanmietung
Wir empfehlen den Abschluss einer Veranstaltungsausfallversicherung.

Widrige Wetterlagen, Havarien oder Umstände, welche die Sicherheit von Mensch und Schiff gefährden könnten, können die Schiffsführung veranlassen, Törnziele sowie Ab- und Eingangshäfen zu ändern, den Törn zu unterbrechen, Reparaturen vorzunehmen, vorzeitig zurückzukehren wie auch Aus- und Einlaufzeiten angemessen zu verschieben. Die Kosten werden in den oben genannten Fällen nicht rückerstattet.

Die Veranstaltungsdurchführung unterliegt in erster Linie der Sicherheit von Mensch und Material. Sollte die Durchführung aufgrund höherer Gewalt oder durch äußere von adebar GmbH nicht zu vertretende Umstände (z. B. Sturm ab Windstärke 6, Hochwasser, Ausfall des Schiffes, maschinelles Versagen, etc.) nicht gewährleistet werden können, bemüht sich der Veranstalter um eine Alternativveranstaltung in Abstimmung mit dem Kunden. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt nicht.

Die Teilnehmer sind über eine Insassenhaftpflicht abgesichert, wobei jeder Teilnehmer für sein Tun und seine Sicherheit an Bord eigenverantwortlich ist.

Sollte durch das Handeln des Kunden an Bord Schäden entstehen, sind diese vom Kunden zu begleichen.

7. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom adebar GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. adebar GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird adebar GmbH dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

adebar GmbH behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Veranstaltung geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Vertragspreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss, der Auftragsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Veranstaltungstermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer vertraglichen Änderung des Vertragspreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat adebar GmbH den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Veranstaltungsantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.

8. Leistungsausfall | Höhere Gewalt
Können wir die Leistung ganz oder teilweise durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Terroranschläge oder andere objektiv unabwendbare, von uns nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch Einschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder bundes- bzw. landes- oder kommunalrechtliche Allgemeinverfügungen, Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen, nicht durchführen oder wird die Leistung aufgrund eines solchen Umstandes einvernehmlich verschoben, so haben wir Anspruch auf die Vergütung der ausgeführten Teile der Leistungen gemäß Abs. 4. Für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht.

Die ausgeführten Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen und außerdem sind die Kosten zu vergüten, die uns bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind. Im Falle der einvernehmlichen Verschiebung der Leistungen wird die erbrachte Zahlung als Anzahlung auf den Vertragspreis angerechnet.

9. Pandemie-Lage
Wir weisen auf die Unsicherheiten der aktuellen Pandemie Lage für die Covid-19-Infektion hin. Es ist unklar, wie lange die Einschränkungen noch gelten werden. Darüber hinaus kann es behördlicherseits jederzeit zu neuen Einschränkungen kommen, die die Durchführung der Veranstaltung / Erbringung der Leistung gefährden kann oder unmöglich macht. 

Können wir aufgrund neuer behördlicher Anordnungen die Veranstaltung / die Leistung ganz oder teilweise nicht durchführen, gilt Nr. 8 entsprechend.

10. Rücktritt durch den Kunden
Der Vertragspartner kann vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus organisatorischen Gründen immer schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei adebar GmbH. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Veranstaltung nicht an, so kann adebar GmbH Ersatz für die getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Veranstaltungsleistungen in der Regel zu berücksichtigen. Die Entschädigung, die adebar GmbH beanspruchen kann, richtet sich nach dem Rücktrittszeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn und wird in dem nachfolgend festgelegten prozentualen Verhältnis zum Vertragspreis pauschaliert:

Stornierungsgebühren:

– bis 12 Wochen vor Veranstaltung: 30% des Vertragspreises

– bis 10 Wochen vor Veranstaltung: 40% des Vertragspreises

– bis 8 Wochen vor Veranstaltung: 50% der Vertragssumme

– bis 6 Wochen vor Veranstaltung: 70% des Vertragspreises

– bis 4 Wochen vor der Veranstaltung: 80 % des Vertragspreises

– bis 2 Wochen vor der Veranstaltung 90 % des Vertragspreises

– ab 13. Tag vor der Veranstaltung: 100% des Vertragspreises

Dem Kunden bleibt nachgelassen, adebar GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

adebar GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit adebar GmbH nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbaren Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist adebar GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.

11. Hotelleistungen
Abweichend von den Stornierungsbedingungen der Firma adebar, gelten die Bedingungen für Hotelleistungen gesondert, diese werden im Veranstaltungsvertrag definiert.

12. Verschiebung der Leistung/Veranstaltung
Eine Verschiebung der Veranstaltung bedarf der schriftlichen Vereinbarung der Vertragspartner.

Sollten sich die Preise zum neuen Veranstaltungstermin erhöhen, hat die adebar GmbH einen Anspruch auf Anpassung des Preises. Bei einem späteren Rücktritt des Kunden von der verschobenen Veranstaltung / Leistung gelten die bis dahin abgelaufenen Stornofristen zum Zeitpunkt der schriftlichen Vereinbarung gemäß Nr. 10.

13. Kündigung durch adebar GmbH
Die adebar GmbH kann vor Antritt der Veranstaltung oder nach Antritt der Veranstaltung den Veranstaltungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Vertragspartner die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung von adebar GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigt adebar GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Vertragspreis: er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

14. Haftung adebar GmbH
Die adebar GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ist für unmittelbare sonstige Schäden (Sach- oder Vermögensschäden) auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden oder Leistungsausfälle, die in Fällen höherer Gewalt auftreten.

15. Gepäckbeförderung
Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person ein Koffer und ein Handgepäckstück. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der adebar GmbH. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen insbesondere Wertsachen sind vom Teilnehmer beim Umsteigen selbst zu beaufsichtigen. Eine Haftung für die vom Reisenden mitgeführten Sachen, insbesondere Wertsachen, durch die adebar GmbH entfällt.

16. Mitwirkungspflicht
Bei auftretenden Mängeln ist der Vertragspartner verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der adebar GmbH zur Kenntnis zu geben. Die vom Vertragspartner zu erbringende Mängelanzeige nimmt die adebar GmbH Crew entgegen. Schriftform wird empfohlen. Sofern der Teilnehmer die Crew der adebar GmbH nicht erreichen kann, so hat dieser sich unmittelbar an die adebar GmbH, Jagdhaus 7b, 18375 Wieck/Darß, Tel: 038233/62517, Fax 038233/62519, zu wenden. Der Vertragspartner ist zudem verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Vor der Kündigung des Veranstaltungsvertrages hat der Vertragspartner der adebar GmbH eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Vertragspartners gerechtfertigt wird.

17. Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c-f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von adebar GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c-f BGB verjähren in einem Jahr.

18. Reiserücktrittsversicherung
Die adebar GmbH weist den Vertragspartner ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin.

19. Salvatorische Klausel
Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Bedingungen des abgeschlossenen Vertrages bzw. der vorliegenden Geschäftsbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sind bzw. werden, bleibt der Vertrag bzw. die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Soweit die vorliegenden Geschäftsbedingungen lückenhaft sind oder ganz bzw. teilweise unwirksam sind oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften

20. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der adebar GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

Soweit bei Klagen des Kunden gegen die adebar GmbH im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der adebar GmbH.

Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationale Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden oder der adebar GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder

b) wenn und insoweit auf dem Reisevertrag anwendbare nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.“

21. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i. S. d. Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VBSRG) teilzunehmen. Schlichtungsstelle wäre die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de). Wir weisen auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung hin. Diese erreichen Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr.

Wieck a. Darß 10.06.2020

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